Kanzlei Kriebel

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Notar und Rechtsanwälte

Wappen NRW

Notariat



Seit 1984 ist Herr Rechtsanwalt Karl-Kuno Kriebel zugleich Notar mit dem Amtssitz in Duisburg.

Für viele Rechtsgeschäfte ist in Deutschland die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben, so zum Beispiel bei der Übertragung von Immobilien, bei dem Abschluss von Ehe- und Erbverträgen oder bei verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen. In zahlreichen anderen Bereichen, so z.B. bei der Gestaltung von Testamenten, ist eine Beratung und eventuelle Beurkundung von Erklärungen oder Verträgen zwar nicht zwingend erforderlich, aber aus Rechtssicherheitsgründen geboten.

Aufgabe eines Notars ist dabei die unabhängige und unparteiische Betreuung aller Beteiligten, er hat, insbesondere bei gegensätzlichen Interessen der Parteien eines Vertrages, auf einen freiwilligen Interessenausgleich und eine Einigung der Beteiligten hinzuwirken. Der Notar darf weder - entgegen dem Rechtsanwalt - die Interessen nur einer Partei eines Vorgangs vertreten, noch hat er die Funktion, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten autoritär zu entscheiden.

In der Rubrik >Wissenwertes< finden Sie weitere Informationen, so zum Beispiel zu den Notarkosten .